Klasse B
Kraftfahrzeuge-ausgenommen Krafträder-mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg oder einer Kombination deren Gesamtmasse 3.500 kg nicht übersteigt).
Klasse A direkt
Krafträder (Zweiräder,auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.Dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW .
Klasse A 2 (seit 19.1.2013, vorher Klasse A beschränkt)
Krafträder der Klasse A mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW .Darüber hinaus ein Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
Klasse A 1
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).Darüber hinaus (seit 2013) ein Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
Klasse AM (neu seit 2013,vorher Klasse M und S )
Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor -mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einem Elektromotor eine Motorleistung von nicht mehr als 4 kW),darüber hinaus bestimmte Drei-bis vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h.
Klasse L
Zugmaschinen (die nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land-oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.Sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Stapler und andere Flurförderzeuge ,jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.Gleiches gilt jeweils für Kombinationen aus diesen Fahrzeugen mit einem Anhänger.
Klasse B 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg